Geltung

Die Lieferungen der Firma W.SCHILLIG erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten die Firma W.SCHILLIG auch dann nicht, wenn die Firma W.SCHILLIG nicht noch einmal bei Vertragsabschluss oder später widerspricht.
Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch schriftliche Bestätigung der Firma W.SCHILLIG für diese verbindlich.
Spätestens mit Empfang der Ware gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma W.SCHILLIG als angenommen.

Zahlung

Die Zahlung hat nach Rechnungsdatum unabhängig von der Laufzeit der Sendung zu erfolgen. Die Rechnungsbeträge sind porto- und spesenfrei entsprechend den umseitig angegebenen besonderen Zahlungsbedingungen auf eines unserer auf den Rechnungen aufgeführten Konten zu zahlen. Die Zahlung muss bis zu den Fälligkeitstagen bei uns eingegangen sein. Ein Skonto wird unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Schecks gelten erst dann als Zahlung, wenn sie am Tage der Fälligkeit durch den Kunden eingelöst worden sind. Zahlungen an Drittpersonen gelten als nicht geleistet.

Preise

Alle Angebote sind stets freibleibend. Das gleiche gilt für Form, Farbe und Qualität der Ware. Treten nach Vertragsabschluss Lohn- und Rohmaterialpreiserhöhungen ein, so ist die Firma W.SCHILLIG berechtigt, den vereinbarten Preis um die anteilige Material- und Lohnkostenerhöhung hinaufzusetzen.

Widerspruchsrecht

Wird der Auftragbestätigung nicht innerhalb von 5 Tagen widersprochen, so beginnt der Fertigungsprozess. Eventuelle Änderungen sind nur nach Rücksprache möglich.

Lieferzeit

Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, der Fa. W.SCHILLIG eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegenstand auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung – auch der Zulieferanten – insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Aufruhr, Epidemie und behördliche Maßnahmen jeder Art ist die Firma W.SCHILLIG berechtigt, entweder vom Vertrag – auch teilweise – zurückzutreten, oder die Lieferung um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Käufer kann die Erklärung darüber verlangen, ob die Firma W.SCHILLIG vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich die Firma W.SCHILLIG nicht oder nicht fristgemäß, so kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche können aus vorstehender Lieferverzögerung nicht hergeleitet werden.

Verpackung

Frei

Fracht

Bei einem geschlossenen Auftrag ab 250 € Warenwert erfolgt die Lieferung mit dem LKW frei Haus, bei der Bahn frei Empfangsstation.
Lieferung nach A, CH, B, NL, L werden frei Haus, unverzollt und unversteuert ausgeführt. Ansonsten liefern wir frei deutsche Grenze.

Versand

Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Bei Transportschäden sind Frachtbrief, Tatbestandsaufnahme und Rechtsübertragung umgehend einzureichen.

Beanstandungen

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Wareneingang und erforderlicher Prüfung der Ware am Bestimmungsort, schriftlich erhoben werden.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber 8 Wochen nach Empfang der Ware zu rügen. Für mangelhafte Ware besteht nur ein Nachbesserungsrecht des Käufers. Die Firma W.SCHILLIG kann aber stattdessen auch eine Neulieferung anbieten. Anspruch auf Neulieferung hat der Käufer nur bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung. Stattdessen kann er auch Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für jede Art von Folgeschäden. § 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Farbabweichungen beim Bezugsmaterial und im Holzton gelten nicht als Mängel. Vorstehende Klausel „Beanstandungen“ gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eingreift. Insoweit gelten die in diesem Gesetz vorgesehenen Regelungen.

Aufrechnung

Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung und bis zur Begleichung eines sich für die Fa. W.SCHILLIG aus einem etwaigen Kontokorrentkonto ergebenden Guthabens deren uneingeschränktes Eigentum, d.h. der Eigentumsvorbehalt der Firma W.SCHILLIG erstreckt sich auf sämtliche – auch künftige – Forderungen aus der Geschäftsverbindung und umfasst somit auch die gesamte, noch auf Lager liegende Ware (nebst Zubehörteilen), die vom Käufer von der Firma W.SCHILLIG gekauft und bereits bezahlt wurde.
Verfügungen über die Kaufgegenstände sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes nur im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebes des Käufers erlaubt, solange der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist.
Bei Eingriffen in das Eigentum, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmen, ist die Fa. W.SCHILLIG unverzüglich unter Übersendung der Unterlagen (Pfändungsprotokoll) zu verständigen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Pfändenden Kenntnis vom Eigentumsrecht der Fa. W.SCHILLIG zu geben. Eine eventuell notwendige Interventionsklage der Fa. W.SCHILLIG geht hinsichtlich der Kosten zu Lasten des Käufers.
Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Kaufgegenstände oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an die Fa. W.SCHILLIG zur Sicherung ab. Etwa eingehende Zahlungen sind unverzüglich an die Fa. W.SCHILLIG abzuliefern. Verkauft der Kunde gegen bar oder erhält er sonst Zahlungen eines Abnehmers, so handelt er bei Empfang des Kaufpreises als Bevollmächtigter der Fa. W.SCHILLIG in Höhe der dieser zustehenden Gesamtforderung. Dieser Betrag ist unverzüglich weiterzuleiten und bis dahin getrennt von den eigenen Geschäftsgeldern zu verwahren. Die Kosten für ein Inkasso gehen zu Lasten des Käufers.
Sollte der Wert des Sicherungsgutes auf der Grundlage des Verkaufspreises der Fa. W.SCHILLIG 20% ihrer gesamten Forderung oder des offenstehenden Konto­korrentsaldos übersteigen, so verpflichtet sich die Fa. W.SCHILLIG, den übersteigenden Wert freizugeben. Hierzu muss ihr eine vollständige Aufstellung sämtlicher am Lager des Kunden befindlichen Gegenstände übersandt werden und es steht im Ermessen der Fa. W.SCHILLIG, welche Waren sie aus der Haftung freigibt. Die Freigabe ist erst wirksam, wenn die Fa. W.SCHILLIG Art und Umfang der freigegeben Gegenstände mitgeteilt hat.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages oder der Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Es gilt dann vielmehr – soweit gesetzlich zulässig – eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommende als vereinbart.
„Bei Auslandsgeschäften (Im- und Export) gilt neben den vorstehenden Bedingungen das deutsche Handelsrecht (HGB), ergänzend das allgemeine deutsche Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.“

Anwendbares Recht

Bei Im- und Exportgeschäften kommt geltendes deutsches Recht zur Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Coburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Fa. W.SCHILLIG Polstermöbel GmbH & CO. KG
D-96237 Ebersdorf-Frohnlach

 

Schön, dass Sie hier sind!
Bitte verraten Sie uns, wie Sie uns gefunden haben:
  •